Für das Alpenchalet Bayrischzell - Stand Dezember 2018
A. Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) gelten für alle Übernachtungsverträge, die mit uns (nachstehend „Alpenchalet“ genannt) und einem Reisenden (nachstehend "Kunde" genannt) geschlossen werden. Folglich für die gesamten im Übernachtungsvertrag (nachstehend "Vertrag" genannt) vereinbarten zu erbringenden Leistungen und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten.
B. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachstehend "BGB" genannt).
A. Der Vertrag kommt durch die Vertragsannahme des Kunden und durch das Alpenchalet zustande. Macht das Alpenchalet dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.
B. Das Alpenchalet wird dem Kunden bei Vertragsschluss eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages zur Verfügung stellen. Sofern der Kunde den Wunsch äußert, wird das Alpenchalet eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages in Papierform zur Verfügung stellen.
C. Vertragspartner sind das Alpenchalet und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Alpenchalet gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Alpenchalet eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
D. Der Kunde kann bis zu vierzehn Tage vor Reisebeginn auf Papierform erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Übernachtungsvertrag eintritt. Das Alpenchalet kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, sofern diese vertragliche Erfordernisse nicht erfüllen.
E. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Dritte und der Kunde dem Alpenchalet als Gesamtschuldner. Dem Alpenchalet steht es frei, die durch den Eintritt tatsächlich entstanden und angemessenen Mehrkosten gegen einen Nachweis zu verlangen.
A. Das Alpenchalet ist berechtigt, bei Vertragsschluss unter der Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen Vorauszahlungen und / oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
B. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Alpenchalet aufrechnen.
A. Vor Reisebeginn kann Kunde vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann das Alpenchalet eine angemessene Entschädigung in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen:
A1) Für Buchungen, die bis zu 28 Tage vor dem Anreisetag storniert werden,
erhält der Urlauber eine Rückerstattung von 100% vom Übernachtungspreis.
A2) Für Buchungen, die bis zu 21 Tage vor dem Anreisetag storniert werden,
erhält der Urlauber eine Rückerstattung von 50% vom Übernachtungspreis.
A3) Für Buchungen, die bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag storniert werden,
erhält der Urlauber keine Rückerstattung.
B. Die unter IV. Ziffer A1) bis A3) dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen wurden nach Folgendem bemessen:
B1) Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn,
B2) zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Alpenchalet und
B3) zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Übernachtungsleistungen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
C. Für die Geltendmachung der unter IV. Ziffer A1) bis A3) dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Alpenchalet maßgeblich.
D. Das Alpenchalet kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die es an der Erfüllung des Vertrags hindert; in diesem Fall hat das Alpenchalet den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
E. Tritt das Alpenchalet vom Vertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den vereinbarten Übernachtungspreis. Wenn das Alpenchalet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat es unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
F. Rücktrittserklärungen müssen der gegenüber zu erklärender Partei auf einem dauerhaften Datenträger zugehen.
A. Die Haftung des Alpenchalet für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichtverletzung herrühren ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.
B. Abweichend von der vorstehenden Haftungsbeschränkung haftet das Alpenchalet für leichte Fahrlässigkeit, bei
B1) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
B2) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
B3) Weiterhin haftet das Alpenchalet für Schäden sofern zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften eine unbeschränkte Haftung bestimmen.
C. Die Haftung des Alpenchalet gegenüber den Kunden für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Übernachtungspreis begrenzt.
D. Die vorstehend in Punkt V. dieser AGB genannten Haftungsbeschränkung gelten ebenso für Angestellte, gesetzliche Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Alpenchalet.
E. Für eingebrachte Sachen haftet das Alpenchalet gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Alpenchalet. Eine Aufbewahrung im Alpenchalet-Safe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Alpenchalet gilt die vorstehende Regelungen gemäß V. Ziffer A bis D dieser AGB.
F. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Alpenchalet-Parkplatz - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Alpenchalet-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Alpenchalet lediglich entsprechend V. Ziffer A bis D dieser AGB.
G. Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Alpenchalet übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (Nur im Alpenchalet) sowie - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Regelungen unter V. Ziffer A bis D dieser AGB gelten entsprechend.
H. EU-Verbraucherschlichtungsstelle
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Alpenchalet darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ("OS-Plattform") eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Alpenchalet nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
A. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen, sofern in diesen AGB und/oder in gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes vorgeschrieben wird, in Textform vorgenommen werden.
B. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Alpenchalet.
C. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Miesbach. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Alpenchalet.
D. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
E. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.