Berg Chalet Alpenchalet - AGB

AGBs

Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

Für das Alpen­cha­let Bayrisch­zell — Stand Dezem­ber 2018

I. Geltungs­be­reich

A. Diese Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­ste­hend “AGB” genannt) gelten für alle Über­nach­tungs­ver­träge, die mit uns (nach­ste­hend „Alpen­cha­let“ genannt) und einem Reisen­den (nach­ste­hend “Kunde” genannt) geschlos­sen werden. Folg­lich für die gesam­ten im Über­nach­tungs­ver­trag (nach­ste­hend “Vertrag” genannt) verein­bar­ten zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen und die darin enthal­te­nen Rechte und Pflich­ten.

B. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbrau­cher als auch Unter­neh­mer im Sinne von §§ 13, 14 des Bürger­li­chen Gesetz­buchs (nach­ste­hend “BGB” genannt).

II. Vertrags­ab­schluss, ‑part­ner; Verjäh­rung

A. Der Vertrag kommt durch die Vertrags­an­nahme des Kunden und durch das Alpen­cha­let zustande. Macht das Alpen­cha­let dem Kunden ein verbind­li­ches Ange­bot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Ange­bo­tes durch den Kunden zustande.

B. Das Alpen­cha­let wird dem Kunden bei Vertrags­schluss eine Abschrift oder Bestä­ti­gung des Vertra­ges zur Verfü­gung stel­len. Sofern der Kunde den Wunsch äußert, wird das Alpen­cha­let eine Abschrift oder Bestä­ti­gung des Vertra­ges in Papier­form zur Verfü­gung stel­len.

C. Vertrags­part­ner sind das Alpen­cha­let und der Kunde. Hat ein Drit­ter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Alpen­cha­let gegen­über zusam­men mit dem Drit­ten als Gesamt­schuld­ner für alle Verpflich­tun­gen aus dem Vertrag, sofern dem Alpen­cha­let eine entspre­chende Erklä­rung des Drit­ten vorliegt.

D. Der Kunde kann bis zu vier­zehn Tage vor Reise­be­ginn auf Papier­form erklä­ren, dass statt seiner ein Drit­ter in die Rechte und Pflich­ten aus dem Über­nach­tungs­ver­trag eintritt. Das Alpen­cha­let kann dem Eintritt eines Drit­ten wider­spre­chen, sofern diese vertrag­li­che Erfor­der­nisse nicht erfül­len.

E. Tritt ein Drit­ter in den Vertrag ein, haften der Dritte und der Kunde dem Alpen­cha­let als Gesamt­schuld­ner. Dem Alpen­cha­let steht es frei, die durch den Eintritt tatsäch­lich entstan­den und ange­mes­se­nen Mehr­kos­ten gegen einen Nach­weis zu verlan­gen.

III. Leis­tun­gen, Preise, Zahlun­gen, Aufrech­nung

A. Das Alpen­cha­let ist berech­tigt, bei Vertrags­schluss unter der Berück­sich­ti­gung der recht­li­chen Bestim­mun­gen Voraus­zah­lun­gen und / oder Sicher­heits­leis­tun­gen zu verlan­gen.

B. Der Kunde kann nur mit einer unstrei­ti­gen oder rechts­kräf­ti­gen Forde­rung gegen­über einer Forde­rung des Alpen­cha­let aufrech­nen.

IV. Rück­tritt des Kunden bzw. Nicht­in­an­spruch­nahme der Leis­tun­gen des Alpen­cha­let, Rück­tritt des Alpen­cha­let

A. Vor Reise­be­ginn kann Kunde vom Vertrag zurück­tre­ten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann das Alpen­cha­let eine ange­mes­sene Entschä­di­gung in Höhe der nach­ste­hen­den Entschä­di­gungs­pau­scha­len verlan­gen:
A1) Für Buchun­gen, die bis zu 28 Tage vor dem Anrei­se­tag stor­niert werden,
erhält der Urlau­ber eine Rück­erstat­tung von 100% vom Über­nach­tungs­preis.
A2) Für Buchun­gen, die bis zu 21 Tage vor dem Anrei­se­tag stor­niert werden,
erhält der Urlau­ber eine Rück­erstat­tung von 50% vom Über­nach­tungs­preis.
A3) Für Buchun­gen, die bis zu 14 Tage vor dem Anrei­se­tag stor­niert werden,
erhält der Urlau­ber keine Rück­erstat­tung.

B. Die unter IV. Ziffer A1) bis A3) dieser AGB genann­ten Entschä­di­gungs­pau­scha­len wurden nach Folgen­dem bemes­sen:
B1) Zeit­raum zwischen der Rück­tritts­er­klä­rung und dem Reise­be­ginn,
B2) zu erwar­tende Erspar­nis von Aufwen­dun­gen des Alpen­cha­let und
B3) zu erwar­ten­der Erwerb durch ander­wei­tige Verwen­dung der Über­nach­tungs­leis­tun­gen.
Dem Kunden steht der Nach­weis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der gefor­der­ten Höhe entstan­den ist.

C. Für die Geltend­ma­chung der unter IV. Ziffer A1) bis A3) dieser AGB genann­ten Entschä­di­gungs­pau­scha­len ist der Zugang der Rück­tritts­er­klä­rung des Kunden beim Alpen­cha­let maßgeb­lich.

D. Das Alpen­cha­let kann vor Reise­be­ginn vom Vertrag zurück­tre­ten aufgrund von unver­meid­ba­ren, außer­ge­wöhn­li­chen Umstän­den, die es an der Erfül­lung des Vertrags hindert; in diesem Fall hat das Alpen­cha­let den Rück­tritt unver­züg­lich nach Kennt­nis von dem Rück­tritts­grund zu erklä­ren.

E. Tritt das Alpen­cha­let vom Vertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den verein­bar­ten Über­nach­tungs­preis. Wenn das Alpen­cha­let infolge eines Rück­tritts zur Rück­erstat­tung des Reise­prei­ses verpflich­tet ist, hat es unver­züg­lich, auf jeden Fall aber inner­halb von 14 Tagen nach dem Rück­tritt zu leis­ten.

F. Rück­tritts­er­klä­run­gen müssen der gegen­über zu erklä­ren­der Partei auf einem dauer­haf­ten Daten­trä­ger zuge­hen.

V. Haftungs­be­schrän­kung

A. Die Haftung des Alpen­cha­let für Schä­den, die aus einer Verlet­zung von vertrag­li­chen und/oder gesetz­li­chen Pflicht­ver­let­zung herrüh­ren ist auf vorsätz­li­ches und grob fahr­läs­si­ges Verhal­ten begrenzt.

B. Abwei­chend von der vorste­hen­den Haftungs­be­schrän­kung haftet das Alpen­cha­let für leichte Fahr­läs­sig­keit, bei
B1) für Schä­den aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, und
B2) für Schä­den aus der Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflich­ten. Eine wesent­li­che Vertrags­pflicht liegt vor, wenn sich die Verlet­zung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfül­lung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
B3) Weiter­hin haftet das Alpen­cha­let für Schä­den sofern zwin­gende Bestim­mun­gen des Produkt­haf­tungs­ge­set­zes und sons­tige zwin­gende gesetz­li­che Vorschrif­ten eine unbe­schränkte Haftung bestim­men.

C. Die Haftung des Alpen­cha­let gegen­über den Kunden für Schä­den, die keine Körper­schä­den sind und nicht schuld­haft herbei­ge­führt worden sind, ist auf den drei­fa­chen Über­nach­tungs­preis begrenzt.

D. Die vorste­hend in Punkt V. dieser AGB genann­ten Haftungs­be­schrän­kung gelten ebenso für Ange­stellte, gesetz­li­che Vertre­ter und sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen des Alpen­cha­let.

E. Für einge­brachte Sachen haftet das Alpen­cha­let gegen­über dem Kunden nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen der §§ 701 ff. BGB höchs­tens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wert­pa­piere und Kost­bar­kei­ten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Sofern der Gast Geld, Wert­pa­piere und Kost­bar­kei­ten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sons­tige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzu­brin­gen wünscht, bedarf dies einer geson­der­ten Aufbe­wah­rungs­ver­ein­ba­rung mit dem Alpen­cha­let. Eine Aufbe­wah­rung im Alpen­cha­let-Safe wird grund­sätz­lich empfoh­len. Für eine weiter­ge­hende Haftung des Alpen­cha­let gilt die vorste­hende Rege­lun­gen gemäß V. Ziffer A bis D dieser AGB.

F. Soweit dem Kunden ein Stell­platz auf einem Alpen­cha­let-Park­platz — auch gegen Entgelt — zur Verfü­gung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah­rungs­ver­trag zustande. Bei Abhan­den­kom­men oder Beschä­di­gun­gen auf dem Alpen­cha­let-Grund­stück abge­stell­ter oder rangier­ter Kraft­fahr­zeuge und deren Inhalte haftet das Alpen­cha­let ledig­lich entspre­chend V. Ziffer A bis D dieser AGB.

G. Weck­auf­träge, Nach­rich­ten, Post und Waren­sen­dun­gen für die Kunden werden mit größ­ter Sorg­falt behan­delt. Das Alpen­cha­let über­nimmt die Zustel­lung und Aufbe­wah­rung (Nur im Alpen­cha­let) sowie — auf Wunsch — gegen Entgelt die Nach­sen­dung dersel­ben. Vorste­hende Rege­lun­gen unter V. Ziffer A bis D dieser AGB gelten entspre­chend.

H. EU-Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle
Entspre­chend der gesetz­li­chen Verpflich­tung weist das Alpen­cha­let darauf hin, dass die Euro­päi­sche Union eine Online-Platt­form zur außer­ge­richt­li­chen Beile­gung von verbrau­cher­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten (“OS-Platt­form”) einge­rich­tet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Alpen­cha­let nimmt jedoch nicht an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor Verbrau­cher­schlich­tungs­stel­len teil.

VII. Schluss­be­stim­mun­gen

A. Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen des Vertrags, der Antrags­an­nahme oder dieser AGB sollen, sofern in diesen AGB und/oder in gesetz­li­chen Vorschrif­ten nichts Abwei­chen­des vorge­schrie­ben wird, in Text­form vorge­nom­men werden.

B. Erfül­lungs- und Zahlungs­ort ist der Sitz des Alpen­cha­let.

C. Ausschließ­li­cher Gerichts­stand — auch für Scheck- und Wech­sel­strei­tig­kei­ten — ist im kauf­män­ni­schen Verkehr Mies­bach. Sofern ein Vertrags­part­ner die Voraus­set­zung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allge­mei­nen Gerichts­stand im Inland hat, gilt als Gerichts­stand der Sitz des Alpen­cha­let.

D. Es gilt ausschließ­lich deut­sches Recht. Die Anwen­dung des UN-Kauf­rechts und des Kolli­si­ons­rechts ist ausge­schlos­sen.

E. Soll­ten einzelne Bestim­mun­gen dieser AGB unwirk­sam oder nich­tig sein oder werden, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Im Übri­gen gelten die gesetz­li­chen Vorschrif­ten.